Handelsgesetzbuch
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§ 274a HGB Größenabhängige Erleichterungen
Drittes Buch: Handelsbücher
Zweiter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
Erster Unterabschnitt: Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht
Zweiter Titel: Bilanz
Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Anwendung der folgenden Vorschriften befreit:
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§ 268 Abs. 4 Satz 2 über die Pflicht zur Erläuterung bestimmter Forderungen im Anhang,
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§ 268 Abs. 5 Satz 3 über die Erläuterung bestimmter Verbindlichkeiten im Anhang,
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§ 268 Abs. 6 über den Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 3,
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§ 274 über die Abgrenzung latenter Steuern.
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