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Abgabenordnung (AO)
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BFH - Urteile
AO § 338 Gebührenarten
Sechster Teil: Vollstreckung
Vierter Abschnitt: Kosten
Im Vollstreckungsverfahren werden Pfändungsgebühren (§ 339), Wegnahmegebühren (§ 340) und Verwertungsgebühren (§ 341) erhoben.
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