Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
5.11 EDV-Berater Durch die Installierung von EDV-Anlagen in den häuslichen Arbeitsbereichen nimmt auch der Bedarf an Fachpersonal zu, das diese Anlagen wartet, pflegt und ggf. eine fachliche Beratung bei technischer Erweiterung übernimmt. Die Aufgaben werden von EDV-Beratern wahrgenommen, die häufig als Werkvertragsnehmer beschäftigt sind. Ob die EDV Berater selbständig oder abhängig beschäftigt sind, richtet sich danach, in welchem Maße sie in die Unternehmensstrukturen eingebunden sind und einem direkten Weisungsrecht unterliegen. Ist die Gestaltung ihrer Arbeitsleistung nach Art, Umfang und Zeit im Wesentlichen ein geschränkt und sind die Möglichkeiten, am Markt unternehmerische Chancen wahrzunehmen, begrenzt, so liegt in der Regel ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor.
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;