Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 4.2.3 Bindung der Bundesagentur für Arbeit
- 5. Ausgewählte Berufsgruppen
- 5.1 Ableser
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
5. Ausgewählte Berufsgruppen Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit hatten die gesetzgebenden Gremien zum Ausdruck gebracht, dass davon ausgegangen werde, die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung werden kurzfristig branchenspezifische Kataloge zur Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbständigen Tätigkeit erarbeiten. Dem sind die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung dadurch nachgekommen, dass sie einen „Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit" erarbeitet haben. Dieser Katalog wird, unregelmäßig aktualisiert, als Anlage zu gemeinsamen Rundschreiben dieses Gremiums publiziert; aktuell als Anlage 5 zum gemeinsamen Rundschreiben zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen vom 13.4.2010. Die nachfolgend dargestellten Fallgestaltungen aus der Praxis, die versuchen einen Eindruck zu vermitteln, in welcher Bandbreite von Tätigkeitsbereichen die Schwierigkeiten einer Abgrenzung auftreten können, sind daher teilweise ebenfalls in der genannten Anlage 5 beschrieben. • Dargestellte Berufsgruppen 5.1 Ableser 5.2 Ambulante Sonntagshändler 5.3 Ausbeiner 5.4 Auto Verkäufer 5.5 Im Baubereich Beschäftigte 5.6 Bedienungspersonal (in Gastronomiebetrieben) 5.7 Besamungstechniker 5.8 Betreuer 5.9 Chorleiter 5.10 Dozenten/Lehrbeauftragte 5.11 EDV-Berater 5.12 Ehrenamtliche Rettungssanitäter 5.13 Ernährungsberater 5.14 Familienhelfer 5.15 Frachtführer 5.16 Franchisenehmer 5.17 Freie Berufe 5.18 Handelsvertreter 5.19 Hausmeister 5.20 Hausvertrieb 5.21 Hebammen/Entbindungspfleger 5.22 Interviewer 5.23 Kirchenorganisten 5.24 Kurier-, Express- und Paketdienstfahrer 224 Versicherung und Beiträge 5.25 Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften/Prüfer in den juristischen Staatsexamina 5.26 Messehostessen 5.27 Mitarbeitende Familienangehörige 5.27.1 Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt zwischen An gehörigen 5.27.1.1 Eingliederung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers 5.27.1.2 Beschäftigung anstelle einer fremden Arbeitskraft 5.27.1.3 Angemessenes Arbeitsentgelt 5.27.1.4 Steuerrechtliche Behandlung 5.27.2 Güterstand und Beschäftigungsverhältnis zwischen Ehegatten 5.27.2.1 Ehelicher Güterstand 5.27.2.2 Mitunternehmerschaft bei Gütergemeinschaft 5.27.2.3 Ehegatte als Mitunternehmer bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) zwischen Ehegatten 5.27.2.4 Gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Ehegatten am Betrieb 5.28 Pflegekräfte 5.29 Pharmaberater 5.30 Platzierungshilfen/Regalauffüller 5.31 Rendanten 5.32 Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten 5.33 Sportler 5.34 Synchronsprecher 5.35 Tagesmütter 5.36 Taxifahrer 5.37 Telearbeit 5.38 Telefonvermittler 5.39 Toiletten-Service-Betriebe 5.40 Übungsleiter 225 Versicherung und Beiträge 5.41 Verkaufsförderer 5.42 Vertreter eines niedergelassenen Arztes, Zahnarztes oder Apothekers 5.43 Warenhausdetektive 5.44 Zeitungszusteller/-austräger sowie Prospektverteiler
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;