Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
1.2 Prüfungskriterien Bei der Prüfung, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitender Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied im Einzelfall in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft steht oder aber eine selbständige Tätigkeit in der Gesellschaft ausübt, ist in der RV sowie den anderen Zweigen der Sozialversicherung der Grundsatz zu beachten, wonach ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis nicht schon dadurch ausgeschlossen ist, dass der Beschäftigte an der Gesellschaft, für die er arbeitet, kapitalmäßig beteiligt ist. Dieser wird in seiner Person regelmäßig sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmermerkmale vereinigen. Daher muss geprüft werden, welche Merkmale das Gesamtbild der Tätigkeit prägen, d.h., die Einzelumstände müssen gegeneinander abgewogen werden. Neben den allgemeinen Abgrenzungskriterien zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit (vgl. VI.l) sind bei o.g. Personenkreisen weitere Beurteilungskriterien zu untersuchen. Im Hinblick auf die Haftung des einzelnen Gesellschafters spielt dabei die Art der Gesellschaft eine wesentliche Rolle.
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;