Steuertabellen 2025, 2024, 2023 + Vorjahre

Steuertabellen: Grundtabelle, Splittingtabelle, Lohnsteuertabelle + Steuerrechner



Willkommen auf meiner Seite Steuertabelle, Wenn Sie die aktuellen Steuertabellen für 2011 bis 2025 suchen, dann sind Sie hier richtig. Auf dieser Seite finden Sie die Steuertabellen zum Download sowie weitere nützliche Hinweise zu den Steuertabellen.


Steuertabelle

In Deutschland gibt es progressive Steuersätze für die Einkommensteuer. Das bedeutet, dass je höher das Einkommen, desto höher ist der Steuersatz. Die genauen Steuersätze und die zugehörigen Einkommensschwellen werden jährlich durch den Gesetzgeber durch den Steuertarif festgelegt. Dieser Steuertarif wird für die unterschiedlichen Einkommen in den Steuertabellen als Einkommensteuertabelle bzw. Lohnsteuertabellen dargestellt.

Steuervorteil:
Grundtabelle vs. Splittingtabelle

für das Jahr

Zu versteuerndes Einkommen
Steuerpflichtiger 1
Euro
Steuerpflichtiger 2
Euro

Die Steuertabellen gibt es für die Einkommensteuer (Jahressteuer) und für die Lohnsteuer für Arbeitnehmer (monatlich), wobei die Lohnsteuer eine Vorauszahlung (Abzugsteuer) für die Einkommensteuer ist und dementsprechend angrechnet wird. Bei zu hoher Lohnsteuerabzügen kann die zuviel gezahlte Steuer durch Abgabe einer Steuererklärung erstattet werden.

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

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Zusätzlich ist in den Steuertabellen auch noch ein Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Einkommensteuer eingearbeitet.

Weiterhin finden Sie in den Steuertabellen auch eine Kirchensteuer, die je nach Bundesland zwischen 8 und 9% beträgt und auf die Einkommensteuer aufgeschlagen wird.

Top Steuertabellen


Was hat sich in den Steuertabellen geändert?

Für die Jahre 2024 und 2025 ergeben sich folgende Änderungen in den Steuertabellen:​

Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags:

  • 2024: Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 876 Euro auf 11.784 Euro. ​

  • 2025: Eine weitere Erhöhung um 312 Euro auf 12.096 Euro ist vorgesehen. ​

Anhebung der Freigrenze für den Solidaritätszuschlag:

  • 2024: Die Freigrenze wird auf 18.130 Euro erhöht. ​

  • 2025: Eine weitere Anhebung auf 19.450 Euro ist geplant. ​

Werbungskostenpauschale:

  • Die Pauschale für Werbungskosten bleibt in beiden Jahren unverändert bei 1.230 Euro. ​

Homeoffice-Pauschale:

  • Es gibt keine Änderungen; die Regelungen bleiben wie bisher bestehen.​

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Altersvorsorge:

  • Die Möglichkeit, Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abzusetzen, bleibt weiterhin bestehen.​

Kindergeld und Kinderfreibetrag:

  • Kindergeld:

    • 2025: Das Kindergeld steigt um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat. ​

  • Kinderfreibetrag:

    • 2025: Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 60 Euro auf 6.672 Euro pro Elternteil. ​

Ausbildungsfreibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende:

  • Für beide Beträge sind derzeit keine Änderungen für 2024 und 2025 bekannt.​

Sparer-Pauschbetrag:

Der Sparer-Pauschbetrag (pauschale Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen) wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner erhöht.

  • Es sind keine weiteren Erhöhungen des Sparer-Pauschbetrags für 2024 und 2025 vorgesehen.​

Bitte beachten Sie, dass steuerliche Regelungen Änderungen unterliegen können. Es ist daher ratsam, aktuelle Informationen regelmäßig zu prüfen.

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Steuertabellen zum Download (PDF)

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Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuertabelle

EStG 
EStG § 51 Ermächtigungen

LStR 
R 39b.9 LStR Besteuerung des Nettolohns

LStH 42d.1

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




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