Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


#631195

Inhaltsverzeichnis

Spekulationsgeschäft - Rechtsnachfolge

§ 23 EStG

Bei einer Gesamtrechtsnachfolge (z.B. Erbschaft) wird für die Frage, ob und in welcher Höhe Spekulationseinkünfte vorliegen, auf die Verhältnisse beim Rechtsvorgänger abgestellt. Damit ist z.B. im Falle der Gesamtrechtsnachfolge der Erwerbszeitpunkt des Rechtsvorgängers für den Beginn der Spekulationsfrist ebenso maßgebend wie dessen Anschaffungskosten.

Um von vornherein streitanfällige Prüfungen dahingehend, ob ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO vorliegt, zu vermeiden, bestimmt § 23 EStG auch im Fall der Einzelrechtsnachfolge bei unentgeltlichem Erwerb (Schenkung) auf die Rechtsverhältnisse des Rechtsvorgängers abzustellen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG).

Inhaltsverzeichnis


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Weihnachtsgedicht:
Das Christkind beim Finanzamt




Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin