Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

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StBVV Tabelle B: Abschlusstabelle Anlage 2

Gegenstandswert
bis … Euro
Volle Gebühr (10/10) Euro
3 000
41
3 500
48
4 000
57
4 500
64
5 000
72
6 000
81
7 000
88
8 000
97
9 000
102
10 000
108
12 500
113
15 000
127
17 500
140
20 000
150
22 500
161
25 000
170
37 500
181
50 000
221
62 500
255
75 000
285
87 500
297
100 000
311
125 000
356
150 000
396
175 000
431
200 000
462
225 000
490
250 000
516
300 000
540
350 000
587
400 000
629
450 000
666
500 000
701
625 000
734
750 000
815
875 000
885
1 000 000
948
1 250 000
1 005
1 500 000
1 115
1 750 000
1 212
2 000 000
1 299
2 250 000
1 377
2 500 000
1 447
3 000 000
1 513
3 500 000
1 644
4 000 000
1 760
4 500 000
1 865
5 000 000
1 961
7 500 000
2 291
10 000 000
2 663
12 500 000
2 965
15 000 000
3 217
17 500 000
3 431
20 000 000
3 616
22 500 000
3 852
25 000 000
4 070
30 000 000
4 477
35 000 000
4 851
40 000 000
5 199
45 000 000
5 524
50 000 000
5 832
 
 
vom Mehrbetrag
bis 125 000 000 Euro
je angefangene 5 000 000 Euro
230
 
 
vom Mehrbetrag
über 125 000 000 Euro
bis 250 000 000 Euro
je angefangene 12 500 000 Euro
402
 
 
vom Mehrbetrag
über 250 000 000 Euro
je angefangene 25 000 000 Euro
573


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