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Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

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§ 2 StBVV Sinngemäße Anwendung der Verordnung

Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften

Ist in dieser Verordnung über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Steuerberaters nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung zu bemessen.


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