Lohnsteuer-Hinweise ()LStH
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H 42f LStH Lohnsteuer-Außenprüfung
Zu § 42f EStG
Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung
Digitale LohnSchnittstelle
> BMF vom 29.6.2011 (BStBl I S. 675)
Festsetzungsverjährung
Wurde beim Arbeitgeber eine Lohnsteuer-Außenprüfung durchgeführt, bewirkt dies zugleich eine Hemmung der Verjährungsfrist in Bezug auf den Steueranspruch gegen den Arbeitnehmer (> § 171 Abs. 15 AO); dies gilt für alle Fälle, in denen die Festsetzungsfrist für den Arbeitnehmer am 30.6.2013 noch nicht abgelaufen war (>Artikel 97 § 10 Abs. 11 EGAO) .
Rechte und Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers
> BMF vom 24.10.2013 (BStBl I S. 1264)
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