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Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR)
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BFH - Urteile
KStR R 1.2 Familienstiftungen
Zu § 1 KStG
1Die Verordnung über die Steuerbegünstigung von Stiftungen, die an die Stelle von Familienfideikommissen getreten sind, vom 13.2.1926 (RGBl I S. 101) ist noch anzuwenden. 2Da die Verordnung sich auf einen Sondertatbestand bezieht, kann sie auf andere als die in ihr bezeichneten Stiftungen nicht entsprechend angewendet werden.
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