Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland
Körperschaftsteuer-Hinweise (KStH)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
H 8.13 KStH Sonstige Vereine und Einrichtungen
Zu § 8 KStG
Lohnsteuerhilfevereine
Die von Lohnsteuerhilfevereinen (>H 5.1 Abgrenzung) erhobenen Beiträge sind in vollem Umfang steuerpflichtige Entgelte für Gegenleistungen der Vereine an ihre Mitglieder. § 8 Abs. 5 KStG findet keine Anwendung (> vom 29.8.1973, I R 234/71, BStBl 1974 II S. 60).
BFH - Urteile
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland