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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 97 HGB Zahlungsempfang
Erstes Buch: Handelsstand
Achter Abschnitt: Handelsmakler
Der Handelsmakler gilt nicht als ermächtigt, eine Zahlung oder eine andere im Vertrage bedungene Leistung in Empfang zu nehmen.
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