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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 562 HGB Unterrichtungspflichten
Fünftes Buch: Seehandel
Dritter Abschnitt: Schiffsüberlassungsverträge
Zweiter Unterabschnitt: Zeitcharter
Zeitvercharterer und Zeitcharterer sind verpflichtet, sich gegenseitig über alle das Schiff und die Reisen betreffenden Umstände von Bedeutung zu unterrichten.
BFH - Urteile
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
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