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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 426 HGB Haftungsausschluss
Viertes Buch: Handelsgeschäfte
Vierter Abschnitt: Frachtgeschäft
Erster Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften
Der Frachtführer ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.
BFH - Urteile
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
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