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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 399 HGB Vorzugsrecht des Kommissionärs
Viertes Buch: Handelsgeschäfte
Dritter Abschnitt: Kommissionsgeschäft
Aus den Forderungen, welche durch das für Rechnung des Kommittenten geschlossene Geschäft begründet sind, kann sich der Kommissionär für die im § 397 bezeichneten Ansprüche vor dem Kommittenten und dessen Gläubigern befriedigen.
BFH - Urteile
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