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Gewerbesteuer-Richtlinien (GewStR)
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BFH - Urteile
GewStR R 3.7 Hochsee- und Küstenfischerei
Zu § 3 Nr. 7 GewStG
Küstenfischerei im Sinne dieser Vorschrift ist auch die Fischerei auf dem Unterlauf der Weser und der Elbe und die Hafffischerei.
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