Einkommensteuer-Richtlinien (EStR)
zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu: § 44b EStG | weiter zu: R 44b.2 EStR |
EStR R 44b.1 Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt nach den §§ 44b und 45b EStG
Zu § 44b EStG
Liegen die Voraussetzungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt nach den §§ 44b und 45b EStG vor, kann der Anteilseigner wählen, ob er die Erstattung im Rahmen
-
eines Einzelantrags (>R 44b.2) oder
-
eines Sammelantragsverfahrens (>R 45b
beansprucht.
zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu: § 44b EStG | weiter zu: R 44b.2 EStR |