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Einkommensteuer-Richtlinien (EStR)

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EStR R 10f. Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

Zu § 10f EStG

R 7h und R 7i gelten entsprechend.


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