Einkommensteuer-Hinweise (EStH)
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EStH H 6.6 (4) (Zu § 6 EStG)
Zu § 6 EStG
H 6.6 (4)
Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung
Wegen der Besteuerung eines Gewinns aus der Auflösung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung anlässlich der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs >H 16 (9) Rücklage.
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