Einkommensteuer-Hinweise (EStH)
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EStH H 5.7 (10) (Zu § 5 EStG)
Zu § 5 EStG
H 5.7 (10)
Patentverletzung
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Die Bildung einer Rückstellung wegen Verletzung fremder Patentrechte nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG setzt nicht voraus, dass der Patentinhaber von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat.
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Wird ein und dasselbe Schutzrecht in mehreren Jahren verletzt, bestimmt sich der Ablauf der dreijährigen Auflösungsfrist i. S. d. § 5 Abs. 3 Satz 2 EStG nach der erstmaligen Rechtsverletzung.
(> BFH vom 9.2.2006 - BStBl II S. 517).
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