Einkommensteuer-Hinweise (EStH)
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EStH H 44b.1 (Zu § 44b EStG)
Zu § 44b EStG
H 44b.1
Allgemeines
Einzelfragen zur Abgeltungsteuer > BMF vom 18.1.2016 (BStBl I S. 85)
Rückzahlung einer Dividende
Werden steuerpflichtige Kapitalerträge auf Grund einer tatsächlichen oder rechtlichen Verpflichtung in einem späteren Jahr zurückgezahlt, berührt die Rückzahlung den ursprünglichen Zufluss nicht. Eine Erstattung/Verrechnung der Kapitalertragsteuer, die von der ursprünglichen Dividende einbehalten und abgeführt worden ist, kommt deshalb nicht in Betracht (> BFH vom 13.11.1985 - BStBl 1986 II S. 193).
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