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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 568 HGB Zurückbehaltungsrecht
Fünftes Buch: Seehandel
Dritter Abschnitt: Schiffsüberlassungsverträge
Zweiter Unterabschnitt: Zeitcharter
Der Zeitvercharterer kann die von ihm geschuldeten Leistungen, einschließlich der Einnahme von Gut und der Ausstellung von Konnossementen, verweigern, solange der Zeitcharterer einen fälligen Anspruch auf Zeitfracht nicht erfüllt.
BFH - Urteile
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