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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 543 HGB Zinsen und Verfahrenskosten
Fünftes Buch: Seehandel
Zweiter Abschnitt: Beförderungsverträge
Zweiter Unterabschnitt: Personenbeförderungsverträge
Zinsen und Verfahrenskosten sind über die in den §§ 538, 541 und 542 genannten Haftungshöchstbeträge hinaus zu erstatten.
BFH - Urteile
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
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