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Handelsgesetzbuch

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§ 5 HGB Kaufmann kraft Eintragung

Erstes Buch: Handelsstand

Erster Abschnitt: Kaufleute

Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, dass das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.


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