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EStH H 5.1 (Zu § 5 EStG)

Zu § 5 EStG

H 5.1

Besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis

> BMF vom 12.3.2010 (BStBl I S. 239), Rn. 19 ff.

Betriebsvermögensvergleich für gewerbliche Betriebe

>R 4.1 Abs. 2

Bodengewinnbesteuerung

>H 55 (Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert, Bodengewinnbesteuerung)

Buchführungspflicht einer Personenhandelsgesellschaft

für ihr gesamtes Betriebsvermögen (>R 4.2 Abs. 2) einschließlich etwaigen Sonderbetriebsvermögens der Gesellschafter ergibt sich aus § 141 AO (> BFH vom 23.10.1990 - BStBl 1991 II S. 401 und vom 11.3.1992 – BStBl II S. 797).

Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen

>AEAO zu § 140 AO

Gesetzliche Vorschriften

für die Buchführung und den Jahresabschluss i. S. d. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG sind die handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 238, 240, 241a, 242, 264-264c, 336, 340a und 341a HGB) und die Vorschriften des § 141 AO. Nicht darunter fallen Vorschriften, die nur die Führung bestimmter Geschäftsbücher vorschreiben, aber keine Abschlüsse verlangen.

Gewinnermittlung für Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter

einer gewerblich tätigen Personenhandelsgesellschaft (>R 4.2 Abs. 2) richtet sich ebenfalls nach § 5 EStG (> BFH vom 11.3.1992 - BStBl II S. 797); sie erfolgt in der Weise, dass die Steuerbilanz der Gesellschaft mit den Ergebnissen etwaiger Ergänzungsbilanzen und den Sonderbilanzen der Gesellschafter zusammengefasst wird.

Handelsregister

  • Eintragung im Handelsregister ist für Annahme eines Gewerbebetriebs allein nicht entscheidend (> BFH vom 29.1.1952 - BStBl III S. 99 und vom 14.2.1956 – BStBl III S. 103).

  • Personengesellschaft – Ist eine Personengesellschaft in das Handelsregister eingetragen, so besteht die Vermutung, dass gewerbliche Einkünfte vorliegen (> BFH vom 6.10.1977 - BStBl 1978 II S. 54). Diese Vermutung kann durch den Nachweis widerlegt werden, dass die Personengesellschaft eindeutig kein Handelsgewerbe betreibt (> BFH vom 19.3.1981 - BStBl II S. 527).

Maßgeblichkeit

Zur Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung > BMF vom 12.3.2010 (BStBl I S. 239) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 22.6.2010 (BStBl I S. 597).


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