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Abgabenordnung (AO)
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BFH - Urteile
AO § 345 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen
Sechster Teil: Vollstreckung
Vierter Abschnitt: Kosten
Im Vollstreckungsverfahren sind die Reisekosten des Vollziehungsbeamten und Auslagen, die durch Aufwandsentschädigungen abgegolten werden, von dem Vollstreckungsschuldner nicht zu erstatten.
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