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H 38.3 LStH Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers

Zu § 38 EStG

Arbeitgeberbegriff

  • >R 19.1, H 19.1

  • Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmerentsendung zwischen international verbundenen Unternehmen > BMF vom 12. 11. 2014   (BStBl I S. 1467), Tz. 4.3.3

Inländischer Arbeitgeber

  • Auch ein im Ausland ansässiger Arbeitgeber, der im Inland eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat, ist nach § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG inländischer Arbeitgeber (> BFH vom 5.10.1977 – BStBl 1978 II S. 205).

  • Bei Arbeitnehmerentsendung ist das in Deutschland ansässige aufnehmende Unternehmen, das den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt, Arbeitgeber > § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG.

Leiharbeitnehmer

Nach besonderen Regelungen in den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist entweder die 183-Tage-Klausel auf Leiharbeitnehmer nicht anwendbar oder mehrere Vertragsstaaten haben das Besteuerungsrecht (> BMF vom 12. 11. 2014 – BStBl I S. 1467, Tz. 4.3.4).

Zuständiges Finanzamt

für ausländische Verleiher > H 41.3


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