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Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)

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H B 201 ErbStH

Zu § 201 BewG

Jahresertrag bei Rumpfwirtschaftsjahr

Beispiel:
Bewertungsstichtag
16.9.2011
Gründungsdatum
1.5.2008
Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr

Der Ermittlungszeitraum umfasst die Wirtschaftsjahre 2009, 2010 und 2011. Eine Berücksichtigung des Rumpfwirtschaftsjahrs ( 1.5.2008 bis 31.12.2008) erfolgt nicht.


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