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Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)

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BFH - Urteile

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H B 97.3 ErbStH

Zu § 97 BewG

Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens

Beispiel 1:
Wert des Gesamthandsvermögens der A, B & C KG zum Bewertungsstichtag
12 000 000 EUR
Kapitalkonten lt. Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft
9 000 000 EUR
Davon entfallen auf A 5 000 000 EUR, auf B 1 000 000 EUR und auf C 3 000 000 EUR.
 
Gewinn- und Verlustverteilung A, B und C je ⅓
 

Der Gesellschafter A verpachtet an die Personengesellschaft ein Grundstück mit einem gemeinen Wert von 1 500 000 EUR.

Zu bewerten ist der Anteil des Gesellschafters A, der von Todes wegen in vollem Umfang auf seinen Sohn S als Alleinerben übergegangen ist.


Gesellschafter
 
A
B/C
Wert des Gesamthandsvermögens
12 000 000 EUR
 
 
Abzüglich Kapitalkonten lt. Gesamthandsbilanz
9 000 000 EUR
5 000 000 EUR
4 000 000 EUR
Unterschiedsbetrag
3 000 000 EUR
+ 1 000 000 EUR
+ 2 000 000 EUR
Anteil am Wert des Gesamthandsvermögens
 
6 000 000 EUR
6 000 000 EUR
Wert des Sonderbetriebsvermögens
 
+ 1 500 000 EUR
 
Anteil am Wert des Betriebsvermögens
 
7 500 000 EUR
 

Beispiel 2:
Wert des Gesamthandsvermögens der D & E KG zum Bewertungsstichtag
10 000 000 EUR
Kapitalkonten lt. Gesamthandsbilanz der KG
5 900 000 EUR
Davon entfallen auf D 3 100 000 EUR (Kapitalkonto I 100 000 EUR, Kapitalkonto II 3 000 000 EUR) und auf E 2 800 000 EUR.
 
Gewinn- und Verlustverteilung D und E je ½
 

Der Gesellschafter D verpachtet an die Personengesellschaft ein Grundstück mit einem gemeinen Wert von 1 000 000 EUR.

Zu bewerten ist der Anteil des Gesellschafters D, den dieser seiner Tochter T geschenkt hat, wobei er das Kapitalkonto II zurückbehielt. Das Sonderbetriebsvermögen hat er in vollem Umfang mit übertragen.


Gesellschafter
 
D
E
Wert des Gesamthandsvermögens
10 000 000 EUR
 
 
Abzüglich Kapitalkonten (ohne Kapitalkonto II des A) lt. Gesamthandsbilanz
2 900 000 EUR
100 000 EUR
2 800 000 EUR
Unterschiedsbetrag
7 100 000 EUR
+ 3 550 000 EUR
+ 3 550 000 EUR
Anteil am Wert des Gesamthandsvermögens
 
3 650 000 EUR
6 350 000 EUR
Wert des Sonderbetriebsvermögens
 
+ 1 000 000 EUR
 
Anteil am Wert des Betriebsvermögens
 
4 650 000 EUR
 
Erworbene Beteiligung der T
 
 
 
Kapitalkonto I (100 %)
100 000 EUR
 
 
Unterschiedsbetrag (100 %)
+  3 550 000 EUR
 
 
Sonderbetriebsvermögen
+  1 000 000 EUR
 
 
Gemeiner Wert der Beteiligung
4 650 000 EUR
 
 

Beispiel 3:
Wert des Gesamthandsvermögens der F & G OHG zum Bewertungsstichtag
12 000 000 EUR
Kapitalkonten lt. Gesamthandsbilanz der OHG
4 000 000 EUR
Davon entfallen auf F 3 000 000 EUR (Kapitalkonto I 1 000 000 EUR, Kapitalkonto II 2 000 000 EUR) und auf G 1 000 000 EUR.
 
Gewinn- und Verlustverteilung F und G je ½.
 

Der Gesellschafter F verpachtet an die Personengesellschaft ein Grundstück mit einem gemeinen Wert von 500 000 EUR.

Zu bewerten ist der Anteil des Gesellschafters F, den dieser seinem Sohn S zur Hälfte geschenkt hat, wobei er das Kapitalkonto II zurückbehielt. Das Sonderbetriebsvermögen hat er in vollem Umfang mit übertragen.


Gesellschafter
 
F
G
Wert des Gesamthandsvermögens
12 000 000 EUR
 
 
Abzüglich Kapitalkonten lt. Gesamthandsbilanz
4 000 000 EUR
3 000 000 EUR
1 000 000 EUR
Unterschiedsbetrag
8 000 000 EUR
+ 4 000 000 EUR
+ 4 000 000 EUR
Anteil am Wert des Gesamthandsvermögens
 
7 000 000 EUR
5 000 000 EUR
Wert des Sonderbetriebsvermögens
 
+  500 000 EUR
 
Anteil am Wert des Betriebsvermögens
 
7 500 000 EUR
 
Erworbene Beteiligung des S
 
 
 
Kapitalkonto I (50 % von 1 000 000 EUR)
500 000 EUR
 
 
Unterschiedsbetrag (50 % von 4 000 000 EUR)
+ 2 000 000 EUR
 
 
Sonderbetriebsvermögen (100 % von 500 000 EUR)
+  500 000 EUR
 
 
Gemeiner Wert der Beteiligung
3 000 000 EUR
 
 


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