Lohnsteuer-Richtlinien (LStR)
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R 3.32 LStR Sammelbeförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Zu § 3 Nr. 32 EStG
Die Notwendigkeit einer Sammelbeförderung ist z. B. in den Fällen anzunehmen, in denen
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die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Zeitaufwand durchgeführt werden könnte oder
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der Arbeitsablauf eine gleichzeitige Arbeitsaufnahme der beförderten Arbeitnehmer erfordert.
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