Lohnsteuer-Hinweise ()LStH
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H 41b LStH Abschluss des Lohnsteuerabzugs
Zu § 41b EStG
Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2016;
Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2016
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> BMF vom 30. 7. 2015 (BStBl I S. 614)
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Zum Grenzgängerfiskalausgleich nach Artikel 13a DBA Frankreich >BMF vom … (BStBl I S. …)
Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2017
>BMF vom 31.8.2016 (BStBl I S. 1004)
Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung
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Der Arbeitnehmer kann nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung deren Berichtigung nicht mehr verlangen (> BFH vom 13.12.2007 – BStBl 2008 II S. 434).
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Zur Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung bei Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung zu Gunsten des Arbeitgebers > § 41c Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG
Bescheinigung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
Wird von steuerfreien Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (zu Unrecht) Lohnsteuer einbehalten und an ein inländisches Finanzamt abgeführt, ist auch diese Lohnsteuer in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen und auf die für den VZ festgesetzte Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers anzurechnen (> BFH vom 23.5.2000 – BStBl II S. 581).
Finanzrechtsweg
Bei einer Nettolohnvereinbarung ist für Streitigkeiten über die Höhe des in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisenden Bruttoarbeitslohns der Finanzrechtsweg nicht gegeben (> BFH vom 13.12.2007 – BStBl 2008 II S. 434).
Unzutreffender Steuerabzug
Ein unzutreffender Lohnsteuerabzug kann durch Einwendungen gegen die Lohnsteuerbescheinigung nicht berichtigt werden (> BFH vom 13.12.2007 – BStBl 2008 II S. 434).
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