Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)
zurück zu: § 191 BewG | zum Inhaltsverzeichnis | weiter zu: H B 191.3 ErbStH |
H B 191 (2) ErbStH
Zu § 191 BewG
Sachwertfaktoren
Angabe in Wertspannen:
Sind von den Gutachterausschüssen lediglich Sachwertfaktoren in Wertspannen veröffentlicht worden, ist der Faktor anzusetzen, der der typisierten Wertzahl nach Anlage 25 BewG weitgehend entspricht.
Regionalisierung:
Hat der örtliche Gutachterausschuss bei der Ableitung der Sachwertfaktoren z. B. die NHK 2000 mittels eines Regionalisierungs- oder Ortsgrößenfaktors umgerechnet, sind die Sachwertfaktoren für das typisierte Sachwertverfahren nicht geeignet.
zurück zu: § 191 BewG | zum Inhaltsverzeichnis | weiter zu: H B 191.3 ErbStH |