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Abgabenordnung (AO)
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BFH - Urteile
AO § 253 Vollstreckungsschuldner
Sechster Teil: Vollstreckung
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Vollstreckungsschuldner ist derjenige, gegen den sich ein Vollstreckungsverfahren nach § 249 richtet.
BFH - Urteile
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