Gewerbesteuer-Hinweise (GewStH)
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H 2.4 (1) GewStH Mehrheit von Betrieben
Zu § 2 GewStG
Abgrenzung bei gleichzeitig ausgeübter land- und forstwirtschaftlicher sowie gewerblicher Tätigkeit
> BFH vom 23. 1. 1992 – BStBl II S. 651
Tabakwareneinzelhandel und Toto-/Lottoannahmestelle
Bei enger finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Verflechtung können auch verschiedenartige Tätigkeiten wie Tabakwareneinzelhandel und Toto- und Lotto-Annahmestelle einen einheitlichen Gewerbebetrieb bilden (> BFH vom 19. 11. 1985 - BStBl 1986 II S. 719).
Zusammentreffen stehender Gewerbebetrieb und Reisegewerbe
>§ 35a
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