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EStH H 6.1 (Zu § 6 EStG)

Zu § 6 EStG

H 6.1

Anlagevermögen

Baumbestand

Der in einem selbständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand gehört als Wirtschaftsgut zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen eines Forstbetriebs (> BMF vom 16.5.2012 – BStBl I S. 595).

Erwerb von Wirtschaftsgütern kurz vor Betriebsveräußerung

Wirtschaftsgüter, die zum Zweck der dauerhaften Einbindung in einen bereits bestehenden Geschäftsbetrieb erworben werden, sind auch dann im Anlagevermögen auszuweisen, wenn die gesamte organisatorische Einheit (Betrieb einschließlich erworbener Wirtschaftsgüter) kurze Zeit später mit der Absicht der Weiterführung veräußert wird (> BFH vom 10.8.2005 - BStBl 2006 II S. 58).

Filme

In echter Auftragsproduktion hergestellte Filme sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (> BFH vom 20.9.1995 - BStBl 1997 II S. 320).

Geschäfts- oder Firmenwert

  • Zur bilanzsteuerlichen Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sog. firmenwertähnlicher Wirtschaftsgüter > BMF vom 20.11.1986 (BStBl I S. 532).

  • >H 5.5 (Geschäfts- oder Firmenwert/Praxiswert)

Gewerblicher Grundstückshandel

> BMF vom 26.3.2004 (BStBl I S. 434), Tz. 33

Grund und Boden eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

> BMF vom 26.3.2004 (BStBl I S. 434), Tz. 27

Halbfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden

  • werden als Vorräte dem Umlaufvermögen zugeordnet (> BFH vom 7.9.2005 - BStBl 2006 II S. 298).

  • >H 6.7

Leergut in der Getränkeindustrie

ist Anlagevermögen (> BMF vom 13.6.2005 - BStBl I S. 715).

Musterhäuser

rechnen zum Anlagevermögen (> BFH vom 31.3.1977 - BStBl II S. 684).

Praxiswert/Sozietätspraxiswert

> BFH vom 24.2.1994 (BStBl II S. 590)

Rohstoff

Zum Begriff des Rohstoffs und seiner Zuordnung zum Umlauf-(Vorrats-)vermögen > BFH vom 2.12.1987 (BStBl 1988 II S. 502).

Umlaufvermögen

Umfang >Gliederungsschema in § 266 Abs. 2 HGB

Vorführ- und Dienstwagen

rechnen zum Anlagevermögen (> BFH vom 17.11.1981 - BStBl 1982 II S. 344).


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