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Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)

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H E 3.3 ErbStH

Zu § 3 ErbStG

Überhöhte Zugewinnausgleichsforderung bei güterrechtlichem Zugewinnausgleich

> R E 5.2

Objektive und subjektive Voraussetzungen einer Schenkung auf den Todesfall

> BFH vom 5.12.1990 (BStBl 1991 II S. 181)

Wert des Erwerbs

Beispiel:

A erwirbt mit dem Tod des Erblassers E durch Schenkung auf den Todesfall ein zum Nachlass des E gehörendes Grundstück mit einem Grundbesitzwert von 900 000 EUR gegen Übernahme der auf dem Grundstück lastenden, mit 300 000 EUR valutierenden Hypothekenschulden.

Wert des Erwerbs des A durch Schenkung auf den Todesfall:


Grundbesitzwert des Grundstücks
900 000 EUR
Abzüglich Verbindlichkeiten
./. 300 000 EUR
Bereicherung
600 000 EUR


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