Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland
Handelsgesetzbuch
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
§ 177a HGB Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der KG
Zweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
Zweiter Abschnitt: Kommanditgesellschaft
1Die §§ 125a und 130a gelten auch für die Gesellschaft, bei der ein Kommanditist eine natürliche Person ist, § 130a jedoch mit der Maßgabe, dass an Stelle des Absatzes 1 Satz 4 der § 172 Abs. 6 Satz 2 anzuwenden ist. 2Der in § 125a Abs. 1 Satz 2 für die Gesellschafter vorgeschriebenen Angaben bedarf es nur für die persönlich haftenden Gesellschafter der Gesellschaft.
BFH - Urteile
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland