Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)
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H B 166 (2) ErbStH
Zu § 166 BewG
Ermittlung des Liquidationswerts für einen Betrieb
Ein im Wege der Schenkung am 1.7.2011 übertragener Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (100 ha) wird im Jahr 2017 für 3 000 000 EUR im Ganzen veräußert. Im Jahr 2013 wurde der bisherige Betrieb komplett umstrukturiert und die Verbindlichkeiten für den Bau des Wirtschaftsgebäudes von 154 720 EUR abgelöst.
Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist rückwirkend nach den tatsächlichen Verhältnissen und den Wertverhältnissen am Bewertungsstichtag 1.7.2011 zu bewerten. Die nach dem Bewertungsstichtag eingetretene Umstrukturierung innerhalb des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und die Tilgung der Schuld im Jahr 2013 sind unerheblich.
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Liquidationswerte des Grund und Bodens und der übrigen Wirtschaftsgüter am Bewertungsstichtag 1.7.2011
Bodenwert nach § 166 Absatz 2 Nummer 1 BewGEigentumsfläche 100 haBodenrichtwert 12 000 EUR/ha × 100 ha1 200 000 EURAbschlag für Liquidationskosten 10 %./. 120 000 EURVerbindlichkeiten./. 0 EURLiquidationswert Grund und Boden1 080 000 EURWert der übrigen Wirtschaftsgüter nach § 166 Absatz 2 Nummer 2 BewGWert der Wirtschaftsgebäude200 000 EURWert der Maschinen+ 112 000 EURWert der Betriebsvorrichtung+ 28 000 EURWert des Umlaufvermögens+ 20 800 EURSumme der Werte für das Besatzkapital360 800 EURAbschlag für Liquidationskosten 10 %./. 36 080 EURVerbindlichkeiten./. 154 720 EURLiquidationswert Besatzkapital170 000 EUR -
Ermittlung des Werts des Wirtschaftsteils
Der Wert des Wirtschaftsteils setzt sich aus den beiden Liquidationswerten zusammen und beträgt demnach 1 250 000 EUR.
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