Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
Buch 1 - Allgemeiner Teil
Abschnitt 1 - Personen
Titel 2 - Juristische Personen
Untertitel 1 - Vereine
§ 58 BGB Sollinhalt der Vereinssatzung
Die Satzung soll Bestimmungen enthalten:
- 1.
-
über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
- 2.
-
darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
- 3.
-
über die Bildung des Vorstands,
- 4.
-
über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.
BFH - Urteile
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland