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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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BFH - Urteile
Buch 5 - Erbrecht
Abschnitt 5 - Pflichtteil
§ 2330 BGB Anstandsschenkungen
Die Vorschriften der §§ 2325 bis 2329 finden keine Anwendung auf Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird.
BFH - Urteile
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