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Buch 5 - Erbrecht

Abschnitt 3 - Testament

Titel 7 - Errichtung und Aufhebung eines Testaments

§ 2263 BGB Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots

Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tod zu eröffnen, ist nichtig.


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