Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
Buch 5 - Erbrecht
Abschnitt 3 - Testament
Titel 3 - Einsetzung eines Nacherben
§ 2139 BGB Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge
Mit dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein, und fällt die Erbschaft dem Nacherben an.
BFH - Urteile
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland