Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums
an beweglichen Sachen
Untertitel 2 - Ersitzung
§ 938 BGB Vermutung des Eigenbesitzes
Hat jemand eine Sache am Anfang und am Ende eines Zeitraums im Eigenbesitz gehabt, so wird vermutet, dass sein Eigenbesitz auch in der Zwischenzeit bestanden habe.
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