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Bewertungsgesetz (BewG)
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BFH - Urteile
§ 84 BewG Bodenwert
Zweiter Teil: Besondere Bewertungsvorschriften
Erster Abschnitt: Einheitsbewertung
C. Grundvermögen
III. Bebaute Grundstücke
b) Verfahren
2. Sachwertverfahren
Der Grund und Boden ist mit dem Wert anzusetzen, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre.
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