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Bewertungsgesetz (BewG)
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BFH - Urteile
§ 78 BewG Grundstückswert
Zweiter Teil: Besondere Bewertungsvorschriften
Erster Abschnitt: Einheitsbewertung
C. Grundvermögen
III. Bebaute Grundstücke
b) Verfahren
1. Ertragswertverfahren
1Der Grundstückswert umfasst den Bodenwert, den Gebäudewert und den Wert der Außenanlagen. 2Er ergibt sich durch Anwendung eines Vervielfältigers (§ 80) auf die Jahresrohmiete (§ 79) unter Berücksichtigung der §§ 81 und 82.
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