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Bewertungsgesetz (BewG)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
§ 61 BewG Anwendung des vergleichenden Verfahrens
Zweiter Teil: Besondere Bewertungsvorschriften
Erster Abschnitt: Einheitsbewertung
B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
II. Besondere Vorschriften
d) Gärtnerische Nutzung
Das vergleichende Verfahren ist auf Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, auf Obstbau und auf Baumschulen als Nutzungsteile (§ 37 Abs. 1 Satz 2) anzuwenden.
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