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Bewertungsgesetz (BewG)
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BFH - Urteile
§ 57 BewG Bewertungsstützpunkte
Zweiter Teil: Besondere Bewertungsvorschriften
Erster Abschnitt: Einheitsbewertung
B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
II. Besondere Vorschriften
c) Weinbauliche Nutzung
Als Bewertungsstützpunkte dienen Weinbaulagen oder Teile von Weinbaulagen.
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