Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland
Bewertungsgesetz (BewG)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
§ 139 BewG Abrundung
Zweiter Teil: Besondere Bewertungsvorschriften
Vierter Abschnitt: Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997
A. Allgemeines
Die Grundbesitzwerte werden auf volle fünfhundert Euro nach unten abgerundet.
BFH - Urteile
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland