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Bewertungsgesetz (BewG)
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BFH - Urteile
§ 123 BewG Ermächtigungen
Zweiter Teil: Besondere Bewertungsvorschriften
Zweiter Abschnitt: Sondervorschriften und Ermächtigungen
Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates die in § 12 Abs. 4, § 21 Abs. 1, § 39 Abs. 1, § 51 Abs. 4, § 55 Abs. 3, 4 und 8, den §§ 81 und 90 Abs. 2 vorgesehenen Rechtsverordnungen zu erlassen.
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